Stellungnahme des Ortsrates zur beabsichtigten Schließung der Verwaltungsaußenstelle

Als größter Stadtteil von Blieskastel mit 3 800 bis über 4 000 Bürgerinnen und Bürgern, von denen über 510 das 75. Lebensjahr bzw. 280 das 80. Lebensjahr, mit steigender Tendenz, vollendet haben, ist die Vorhaltung einer bürgernahen Dienstleistung der Stadtverwaltung unverzichtbar. Die beabsichtigte Schließung der Verwaltungsaußenstelle bedeutet bei einer jährlichen Frequentierung von rd. 1 280 Bürgerinnen und Bürgern in der wöchentlich 3 Stunden stattfindenden Bürgersprechstunde einen eindeutigen Qualitätsverlust der Dienstleistung am Bürger, eine Verabschiedung von der durch die Verwaltung stets propagierten Bürgernähe und widerspricht den Empfehlungen des KUBUS-Gutachtens, das empfiehlt, Bürgernähe durch eine geeignete Organisation sowie Standorte und Öffnungszeiten zu sichern, um eine flexible Erreichbarkeit für Bürger bzw. das Ziel „Mehrwert für den Bürger“ zu erreichen.

Die Zentralisierung der Dienstleistungsangebote in der Verwaltung in Blieskastel, verbunden mit der Reduzierung der Mitarbeiter/innen von derzeit 4 auf 3 bzw. einer Reduzierung der Öffnungszeiten wird vom Ortsrat als in der Realität sowohl für die Verwaltungsangestellten in diesem Bereich, aber auch die Bürgerinnen und Bürger sehr kritisch gesehen. Vielmehr sollte nach Ansicht des Ortsrates vor einer Entscheidung geprüft werden, inwieweit eine bürgernahe und mitarbeiterfreundliche Lösung, z. B. durch den Einsatz einer mobilen Verwaltungsaußenstelle mit elektronischer Vollausstattung (mobiles Rathaus) Dienstleistungen für „nicht mobile Menschen, die krank, behindert oder gebrechlich sind“ im Rahmen der Gleichbehandlung in allen Stadtteilen Blieskastels, ähnlich Gersheim, angeboten werden können.

Die Ortsvorsteherin wurde durch den Ortsrat beauftragt, mit der Bürgermeisterin eine konstruktive Übergangsregelung unter Beibehaltung der Außenstelle bis zur Herstellung eines „mobilen Rathauses mit elektronischer Vollausstattung“, z. b. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eines qualifizierten Verwaltungsangestellten, zu besprechen. Der Ortsrat behält sich die Entscheidung vor, die Zuständigkeit über die Entscheidung zur Schließung der Außenstelle durch die Kommunalaufsichtsbehörde klären zu lassen. Stadtrat oder Bürgermeisterin?

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